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Kleingartenverein "Zukunft" e.V. Zwickau |
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Änderung der Festlegungen zum Heckenschnitt
Laut
Bundesnaturschutzgesetz ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, das
Hecken in der Zeit vom 01.03 bis 30.09. nicht geschnitten oder auf den Stock
gesetzt werden dürfen. Ein
schonender Form und Pflegeschnitt ist in dieser Zeit erlaubt und auch
erwünscht. Bitte
schaut vor dem Formschnitt in den Hecken nach, ob sich darin Vogelnester
befinden. Definition
Formschnitt: Bei
dieser Schnittart werden lediglich die von innen herauswachsenden Äste
korrigiert.
Leider ist eine Vermietung des Gartenheimes derzeit aus
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